Unsere Seite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. OK
Rettungsweste Secumar Ultra 170 Die patentgefaltete Rettungsweste ULTRA 170 besteht aus einer Einzel-Auftriebskammer, die durch ihre spezielle Faltung eine besonders flache Nackenpartie besitzt. Dadurch wird optimale Bewegungsfreiheit garantiert. Wenn die Rettungsweste aufgeblasen ist, justiert sich der Rückengurt automatisch und sichert einen optimalen Sitz. Hohe Auftriebseigenschaften sind kombiniert mit technischen Innovationen wie dem Inspektionsfenster und dem Clickbeschlag, der sehr einfach, mit einer Hand wie ein Anschnallgurt im Auto zu handhaben ist.
Vorzüge:
Schrittgurt: Die Modelle der Serie SECUMAR Ultra 170 sind serienmäßig mit einem Schrittgurt ausgerüstet. Er bietet eine optimierte Auftriebsverteilung und der Kopf wird besser aus dem Wasser gehoben.
SECUMATIC 4001S: Die SECUMAR Ultra 170 ist mit der patentierten Auslöseautomatik SECUMATIC 4001S ausgestattet. Mit nur einem einzigen Indikator ist zu erkennen, ob die Aufblasvorrichtung und die CO₂-Patrone einsatzbereit sind.
SECUMAR-Window: Die Funktionskontrolle ist nun einfacher denn je. Durch ein Inspektionsfenster in der Schutzhülle lässt sich von außen jederzeit ersehen, ob die Auslöseautomatik im einsatzbereiten Zustand ist.
Nackenfleece: Scheuerstellen im Nacken haben keine Chance. Ein weiches Nackenfleece sorgt für angenehmen Tragekomfort im Nacken.
Bestechendes Design: Weitere Vorzüge der SECUMAR Ultra 170 sind das ultraleichte Gewicht und die besonders komfortable Passform. Sie ist für den universellen Einsatz entwickelt worden.
Tragekomfort und Bewegungsfreiheit: Die Rettungsweste sitzt eng am Körper und trägt nicht auf. Die Bewegungsfreiheit wird nicht eingeschränkt.
An- und Ablegen: Das An- und Ablegen der Rettungsweste ist durch den patentierten SECUMAR-Clickverschluss sehr einfach, sie wird angezogen wie eine normale Jacke.
Zu Grunde liegende Normen: DIN EN ISO 12402-3 (CE-Zeichen).
Bestätigung für Gewerbetreibende
Werte Kunde,
seit dem 01.01.2025 besteht ein Selbstbedienungsverbot (nach ChemBiozidDV) für Biozidprodukte im Einzel- und Onlinehandel.
Der von Ihnen gewünschte Artikel kann daher nur an Sie vertrieben werden, wenn Sie "zu der in der Zulassung genannten Verwenderkategorie gehören und das Produkt in bestimmungsgemäßer und sachgerechter Weise verwenden." (§11 Abs.2 Nr.1 ChemBiozidDV)
Hiermit bestätigen Sie, dass Sie ein Gewerbe betreiben und mit der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung des Biozisproduktes vertraut sind.